Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Sie trennen sich beide einvernehmlich, sind der Trennende oder der Getrennte: In jedem Fall eine Extremsituation – das Leben ändert sich in den Grundfesten.

1.000 Fragen und Dinge die zu regeln, klären und besprechen sind: Die Familiensituation, das Wohnen, der Umgang mit den Kindern, Finanzielles, das gemeinsame Familienheim, Versicherungen, Auto….

Wichtig ist jetzt vor allem: Sortieren und strukturieren.

Wir, als Fachanwalt für Familienrecht, nehmen uns Zeit für Sie – Ihre Fragen, Ihre Anliegen und Sorgen.
Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg, wir gehen den Weg mit Ihnen.

Kontaktformular

Datenschutzhinweis

8 + 1 =

Bei Trennung und Scheidung zu uns:

Sie sind auf Ihrem Weg mit uns nicht alleine:

Wir nehmen uns Zeit für Sie und geben Ihnen Klarheit: Über die Rechtslage, Chancen und Risiken.

Sie bekommen von uns die Handlungsalternativen für Ihr bestes Ergebnis und wir stehen Ihnen bei Ihren Entscheidungen zur Seite. Dabei schützen wir Sie vor falschen Wegen und falschen Entscheidungen.

Wir beraten Sie so, wie wir für uns selbst entscheiden würden.
Bei Verhandlungen gehen wir taktisch und mit Fingerspitzengefühl vor, ohne einen Scherbenhaufen zu hinterlassen, jedoch fokussiert auf die Sache. Kompetent als Fachanwalt für Familienrecht in Landshut – mit dem Ziel, die Auseinandersetzung schnell und endgültig zu lösen.

Das meinen wir damit, wenn wir sagen: Wir zeigen Ihnen nicht nur den Weg, wir gehen den Weg mit Ihnen.

Besprechungsraum der Rechtsanwälte Dr. Kastl Krinner PartmbB, Landshut

Unsere Öffnungszeiten

 

Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit gerne nach Vereinbarung.

Gemeinsames Haus / Immobilie

Gerade wenn einer das gemeinsame Haus verkaufen und der andere das Haus übernehmen will, bieten wir Ihnen Lösungen, die die Auseinandersetzung über das gemeinsame Haus im Rahmen eines Gesamtpaketes finanziell für beide Partner attraktiv machen.

Trennung

Im Akutfall gibt es Handlungsbedarf – schon das erste Gespräch gibt Ihnen „Erste-Hilfe-Tipps“ und zeigt Ihnen Ihre Rechte und Strategien für die nächsten Schritte.

Trennungsvereinbarung / Scheidungsvereinbarung

Schnüren Sie mit unserer Beratung und Führung ein Gesamtpaket, das alle Punkte ein für alle Mal klärt und weiteren Streit in Zukunft ausschließt.

Umgang mit Kindern

Wir geben Ihnen Wege an die Hand, wie der Umgang fair aufgeteilt wird, ohne endlose Diskussionen um Sonderfälle. Eine klare Regelung, die passt: Für die Kinder, für Sie und für den anderen Elternteil.

Unterhalt für Ehepartner, Kind

Hier ist rechtliches Fachwissen vom Fachanwalt für Familienrecht nötig – es geht um bares Geld in Ihrer Tasche!

Versorgungsausgleich

Alle Arten von Renten (gesetzliche Renten, betriebliche Renten, Riester,
Lebensversicherungen auf Rentenbasis) werden im Versorgungsausgleich
mit dem Ehepartner geteilt. Hier geht es um Ihre Altersvorsorge
und um sehr viel Geld.

Zugewinn / Zugewinnausgleich
/ Vermögensauseinandersetzung

Wichtig ist uns hier, Ihnen die rechtliche Linie an die Hand zu geben,
um das Vermögen zügig auseinanderzusetzen – und ggf. durch ein
Gesamtpaket mit Regelungen zum Unterhalt und der gemeinsamen
Immobilie alle offenen Punkte für Sie erfolgreich abzuschließen.

Scheidung

Wir stellen den Scheidungsantrag bei Gericht und beraten Sie über die
richtige Strategie und den richtigen Zeitpunkt. Wichtig ist uns auch, dass
Sie über alle Folgen informiert sind und ausgehend von dieser informierten Basis Ihre weiteren Entscheidungen treffen.

Auto

Wer darf das Auto bei der Trennung weiternutzen? Wer bekommt den
Schadensfreiheitsrabatt? Praktische Fragen, die wir in unserer Beratung
nicht vergessen.

Krankenversicherung

Die Rechtskraft der Scheidung wirkt sich auch auf die Krankenversicherung aus: Die Familienversicherung entfällt; die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen keine Mitglieder über 55. Jahren neu aufnehmen. Und wie werden die Kindern nach der Scheidung versichert? Die Krankenversicherung beachten wir im Unterhaltsrecht und in der Strategie der Scheidung – unsere Erfahrung zahlt sich für Sie aus.

Kindergeld

Nach der Trennung erhält derjenige, bei dem die Kinder leben, das Kindergeld. Sie müssen dies der Familienkasse mitteilen.

Sorgerecht

Das Sorgerecht steht Ihnen auch nach der Trennung/Scheidung gemeinsam zu. Was bedeutet das für Sie – in welchen Angelegenheiten entscheiden Sie alleine und wann gemeinsam? Und wie geht das, wenn die Ehepartner Kommunikationsprobleme haben? Wir begleiten Sie und helfen Ihnen, die Kinder aus der Auseinandersetzung heraus zu halten.

Auszug

Vorsicht: Ziehen Sie aus der Ehewohnung aus und melden innerhalb von 6 Monaten keine Rückkehrabsichten an, wird vermutet, dass Sie die Ehewohnung dem anderen Ehepartner zur alleinigen Nutzung überlassen haben. Gewusst? Ein weiterer Punkt, über den wir Sie in unserer Beratung aufklären!

Mietwohnung

Sie und Ihr Ehepartner haben die Wohnung gemeinsam gemietet? Sie müssen sich kümmern, wenn Sie aus dem Mietvertrag heraus oder diesen alleine übernehmen wollen! Wir zeigen Ihnen wie das rechtssicher geht.

Minderjährige Kinder

Für minderjährige Kinder bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Ein Elternteil betreut die Kinder, während der andere Elternteil Unterhalt bezahlt.
Klingt einfach – ist es auch, wenn das Sorgerecht und der Umgang vernünftig geregelt werden und der Unterhalt ordnungsgemäß berechnet ist. Unsere Beratung erspart hier viele Missverständnisse und finanzielle Einbußen.

Volljährige Kinder

Die alleinige Unterhaltspflicht eines Elternteils endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Jetzt müssen beide Elternteile finanziell für das Kind aufkommen – wenn es sich noch in Ausbildung befindet.
Wir beraten Sie, welchen Anteil Sie und welchen Anteil der andere Elternteil trägt – und für welche Dauer.

Steuerklassen

Ihre Trennung und Scheidung interessiert auch das Finanzamt. Sie dürfen nämlich nur noch in dem Jahr, in dem Sie noch tatsächlich zusammengelebt haben, gemeinsam veranlagen. Daher müssen Sie das Finanzamt informieren und die Steuerklassen wechseln. Zudem ist der Steuerklassenwechsel eine taktische Frage, über die wir fachkundig beraten.

Gemeinsame Veranlagung / Steuererklärung

Sie sind zwar getrennt – im Jahr der Trennung dürfen Sie noch gemeinsam veranlagen. Aber müssen oder sollten Sie auch gemeinsam veranlagen? Und können Sie den anderen zwingen, gemeinsam zu veranlagen? Als Fachanwalt für Familienrecht wissen wir auch hier Rat.

Kosten für Kinder

Kindergarten, Nachhilfe, Zahnspange, Sportvereine und Schulausflüge: Immer wieder führen diese Kosten zu Diskussionen: Wer bezahlt?
Der unterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich zum bereits bezahlten Unterhalt? Oder sind diese Kosten vom laufenden Unterhalt zu bezahlen? Oder müssen beide Elternteile anteilig für diese Kosten aufkommen? Wir klären diese Fragen für Sie, bevor sie zu Konflikten führen!

Gemeinsame Schulden

Gemeinsame Schulden binden manchmal länger, als eine Ehe. Mitgehangen mit gefangen – haben Sie die Kreditverträge mitunterzeichnet sind es auch Ihre Schulden. Diese Mithaftung muss im Rahmen der Scheidung geklärt und aufgelöst werden.

Wohnwert / Immobilie

„Wir lassen das Haus außen vor.“
Ein häufiger Wunsch. Doch geht das?
Ja – von uns Anwälten aus schon.
Doch meistens, bringt das Haus einem der Ehegatten erhebliche Vorteile; würde man da „Haus außen vor lassen“ müsste der andere mehr bezahlen; es ist daher eine wirtschaftliche Frage, ob und in welchen Punkten, das „Haus außen vor bleibt“.
Das selbst bewohnte Haus spielt im Unterhalt und Zugewinn eine Rolle. So mindert sich der Unterhalt für den Ehepartner, der im Eigenheim lebt, erheblich. Auch im Zugewinn kann das Haus zu Ansprüchen eines Ehepartners führen. Wir beraten Sie – Sie entscheiden dann, was für Sie die beste Lösung ist.

Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Kindesunterhalt. Wenn Sie nun aber das „Netto“ aus der Gehaltsabrechnung nehmen und daran den Kindesunterhalt bemessen, liegen Sie falsch. So einfach ist es nicht.
Und auch wenn Sie sich „nur“ um eine Stufe verrechnet haben – dies sind oft schon 50 € im Monat – auf die Monate und Jahre des Unterhalts bemessen viel Geld! Eine korrekte Unterhaltsberechnung zahlt sich immer aus!

Mediation bei Trennung und Scheidung

Im Trennungs- und Scheidungsfall bietet sich die Mediation besonders an: In der Mediation klären Sie zügig und rechtsverbindlich alle Themen rund um Trennung und Scheidung: Sie legen den Unterhalt für den Ehepartner und Kinder fest. Sie setzen das gesamte Vermögen auseinander – vom Zugewinn, über die gemeinsame Immobilie bis hin zu den erworbenen Altersvorsorgen.
In der Mediation bringen Sie Ihre Ideen, Gerechtigkeitsempfinden und eigene Modalitäten ein – eine riesige Chance für Sie beide!

Fachlich sind wir durch die Ausbildung zur Mediatorin und als Fachanwalt für Familienrecht sowie durch unsere langjährige Erfahrung bestens geeignet.
Mediationen haben eine Erfolgsquote zwischen 80 und 90 %, weil die Ergebnisse den Willen aller Beteiligten vereinen.

Kosten des ersten Gesprächs

Sie können zwischen zwei Alternativen wählen:

  • die Kurzberatung für 50 € brutto (Dauer 20 Minuten) und
  • die ausführliche Erstberatung nach den gesetzlichen Gebühren (derz. 226,10 € brutto); erfahrungsgemäß dauert diese ca. 1-1,5 Stunden

Beide Beratungen dienen dazu, sich eine rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit einzuholen und uns kennenzulernen.

Die zeitlich begrenzte Kurzberatung eignet sich für einen kurzen, einfachen Sachverhalt, zu dem wir Ihre wichtigsten Fragen beantworten.

Die ausführliche Erstberatung eignet sich, um Sie eingehend zu beraten. Wir beraten Sie über wichtige und nötige Facetten des Themas, damit Sie nach dieser Beratung einen Überblick über den Stand und Ihre Möglichkeiten haben und Ihre Fragen beantwortet sind.

Bei Trennung/Scheidung umfasst die ausführliche Erstberatung folgende Punkte:
  • Unterhaltspflichten für Ehegatten während der Trennung und nach Scheidung (Voraussetzungen, Dauer möglicher Zahlungen)
  • Zugewinn (Was ist das? Wie berechnet sich der Zugewinn?)
  • Versorgungsausgleich (Was ist das? Wie funktioniert er?)
  • gemeinsame Schulden (Vorgehen, Möglichkeiten)
  • Auseinandersetzung des Familienheims und Hausrats
  • Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
  • Kindesunterhalt
  • wichtige praktische Tipps
  • Möglichkeiten eines Gesamtpakets zur Auseinandersetzung
  • Ehevertrag/Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Wir wägen in unserem Gespräch ab, was für Ihr weiteres Vorgehen wichtig und sinnvoll ist und geben Ihnen Handlungsstrategien mit auf den Weg.

Nach dieser Erstberatung wissen Sie, was im Rahmen einer Trennung und Scheidung auf Sie zukommt.

Durch unsere langjährige Erfahrung und Begleitung haben wir bereits viel gesehen und erlebt und können nahende Probleme schon in dieser Erstberatung abstecken oder gar ausräumen. Sie können nach diesem Gespräch bereits für sich planen und agieren.

Bei einer Erstberatung zum Ehevertrag erklären wir Ihnen:
  • Wie Sie nach den gesetzlichen Vorschriften stehen und
  • welche Vorschriften und Regelungen Sie für Ihre Ehe sinnvoll in einem Ehevertrag umsetzen können.

Nach dieser Erstberatung können Sie konkret entscheiden, ob in Ihrem Fall ein Ehevertag sinnvoll ist und wie Sie Ihren Ehevertrag gestalten.

Unterlagen benötigen wir für das erste Gespräch nicht, denn abhängig davon, ob und welchen Themenbereich Sie ggf. im Rahmen eines Mandats angehen wollen, erhalten Sie im oder nach dem Gespräch von uns eine Liste mit Unterlagen, die wir benötigen.

Wenn ein Mandat zustande kommt, rechnen wir die Kosten dieses ersten Gesprächs auf die gesetzlichen Gebühren zu Ihren Gunsten an.

Gerne können Sie einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren. Bitte rufen Sie dazu an, da die Terminsabstimmung/Terminsvergabe telefonisch einfacher ist.

Besuchen Sie uns

Google map location

Filme und Rechtstipps zu Trennung und Scheidung

Im Isar-TV Landshut geben wir Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht Rechtstipps, zu Trennung und Scheidung: Alle Beiträge zum Familienrecht, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Kinder, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Umgang und zur gemeinsamen Immobilie finden Sie hier.